Anmeldung bei Zuzug
Pflicht zur Anmeldung innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde bei Bezug einer Wohnung. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Haben Sie neben der neu anzumeldenden Wohnung noch weitere Wohnungen im Bundesgebiet, dann füllen Sie bitte das "Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen" (Seite 6 des Formulars "Anmeldung bei der Meldebehörde") aus.
Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.