Identitätsbereich

Förderung regenerativer Energien



Sie erhalten von der Stadt Coburg für den Ausbau regenerativer Energienutzungskonzepte einen finanziellen Zuschuss. Zu beachten sind die jeweiligen Förderhöchstsätze, gemäß der Richtlinie der Stadt Coburg "Förderung regenerativer Energien".

Förderfähige Maßnahmen sind:
  • Anschaffung und Installation von steckbaren Wechselstromerzeugungsgeräten, sog. "Balkon-Kraftwerke"
  • Planungs- und Projektierungskosten für Sonderformen von PV-Anlagen wie z. B. Solarpanels an Fassaden
  • Dezentrale Batteriespeicher in privaten Haushalten zur Optimierung der Eigenstromnutzung

Antragsberechtigt sind (je nach Maßnahme):
  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg
  • Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften mit Sitz in der Stadt Coburg
  • Gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Coburg

Folgende Nachweise benötigen wir im Laufe des Antrages von Ihnen:
  • Nachweis der CE-Konformität jew. für Wechselrichter und Solarmodule (bei "Balkon-Kraftwerken")
  • Foto zur tatsächlichen Vor-Ort-Installation/Umsetzung
  • Anschaffungsrechnung/en und Zahlungsbeleg/e
  • Bescheid zur Anmeldung beim Netzbetreiber (bei "Balkon-Kraftwerken" & dezentralen Batteriespeichern)
  • ggf. Zustimmungserklärung der/des Eigentümers*in
  • ggf. denkmalrechtliche Erlaubnis


Hinweise:

Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Die Förderung wird im Nachgang zur Antragstellung und auf Grundlage eines individuellen Bescheides gewährt. Eine Auszahlung der Fördermittel ist erst nach Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel möglich.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag erst, wenn Ihre Anlage vollständig installiert bzw. in Betrieb genommen ist. Durch die frühzeitige Einreichung eines unvollständigen Antrages sichern Sie sich auch bei Nachreichung der fehlenden Unterlagen keinen Anspruch auf Förderung. Ihr Antrag auf Förderung kann nur positiv beschieden werden, wenn alle notwendigen Unterlagen und Nachweise (u.a. Foto Vor-Ort-Installation, Rechnungs-/Zahlungsbelege, …) vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet und müssen ggf. abgelehnt werden.

 
 
 

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.