Identitätsbereich

Antrag auf Zuschussgewährung zur Förderung Elektromobilität



Sie erhalten von der Stadt Coburg für die Beschaffung von Pedelecs, Speed-Pedelecs, Lastenpedelecs und Elektro-Kleinkrafträdern sowie Fahrrad- und Lastenanhängern einen einmaligen Zuschuss von maximal 25 % der ausgewiesenen Nettokosten. Zu beachten sind die jeweiligen Förderhöchstsätze, gemäß der Richtlinie der Stadt Coburg zur Förderung der Elektromobilität.

Es besteht kein Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses. Sollten die vorgesehenen Mittel im Haushalt verausgabt sein, so wird der Zuschuss ausgesetzt. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor dem Kauf, ob aktuell noch Zuschüsse ausgezahlt werden.

Antragsberechtigt sind:

Privatpersonen
  • mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg
  • ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • mit Sitz und Wirkungskreis in der Stadt Coburg

Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), definiert nach der EU-Empfehlung 2003/361 (1)
  • mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Coburg

(1) ​Ein Unternehmen zählt zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.

Bitte beachten:
Die Förderung E-Mobilität läuft zum 31.12.2023 aus. Anträge können nur noch bis Ende des Jahres bewilligt werden.

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.