Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle hat folgende Aufgaben:
- die Sachverhaltsaufklärung für das Amtsgericht - Vormundschaftsgericht -,
- die Beratung und Unterstützung von Betreuern,
- die Einführung und Fortbildung von Betreuern,
- die Gewinnung von Betreuern und Benennung dieser an das Gericht,
- die Förderung der Tätigkeit von Einzelpersonen und Vereinen im Betreuungswesen
- Vorführungsaufgaben für das Gericht,
- die Bildung von Arbeitsgemeinschaften im Betreuungsrecht,
- die Übernahme von Betreuungen,
- die Bedarfsplanung und
- ein Anhörungs- und Beschwerderecht im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren
Neben den ehrenamtlichen Betreuern sowie der Betreuungsstelle gibt es noch drei Betreuungsvereine sowie zehn Berufsbetreuer. Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Coburg wurden im Jahr 1999 980 Betreuungen von den verschiedensten Betreuern durchgeführt (785 ehrenamtliche Betreuungen, 195 Betreuungen durch Berufsbetreuer).
Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" der Bayerischen Staatsregierung
Hier finden Sie das Formular für eine Patientenverfügung >>>
Das Betreuungsgesetz
Das Betreuungsgesetz trat am 01.01.1992 in Kraft. Es löste das bis dahin geltende Vormundschafts- und Gebrechlichkeitsgesetz ab und findet ausschließlich Anwendung für Volljährige. Die Voraussetzungen zur Errichtung einer Betreuung sind in den §§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Für weitere Fragen stehen neben der Betreuungsstelle noch das Amtsgericht Coburg - Vormundschaftsgericht - Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg
Herr Dietrich, Tel. 09561 / 878-7200,
Frau Wedel, Tel. 09561 / 878-7210,
Frau Vogt, Tel. 09561 / 878-7220,
Herr Gröger, Tel. 09561 / 878-7230,
Frau Mahr, Tel. 09561 / 878-7231,
Frau Sander, Tel. 09561 / 878-7232, Fax 09561 / 878-7244
sowie der Betreuungsverein des Arbeiter-Samariter-Bundes, Tel. 09561/814 - 727 u. 783 zur Verfügung.