Die Kinderbeauftragte ist Ansprechpartnerin für
- Kinder von 0 - 14 Jahren
- Für Eltern, Einrichtungen, Vereine und Verbände
- Beteiligung von Kindern an kommunalen Prozessen, Kinderanhörung und -befragung
- Die Interessenvertretung von Kindern bei der Planung und Durchführung städtischer Maßnahmen in kinderrelevanten Bereichen, z.B. Soziales, Umwelt, Stadtplanung, Spielplätze, Verkehr
- Ein kinderfreundliches Stadtkonzept
- Arbeitskreise und Arbeitsgruppen
Die Rechte von Kindern sind in der UN-Kinderrechtskonvention der UNO festgelegt. Dazu gehört auch die Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.