UG haftungsbeschränkt
Die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" wurde im Zuge der GmbH-Reform als existenzgründerfreundliche Variante der GmbH eingeführt. Sie wird bis auf wenige Abweichungen wie eine GmbH gegründet. So muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden und eine Stammeinlage erbracht werden.
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Bei einer Gesellschaft mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kann die Gründung mittels einem vorgedruckten Musterprotokolls in einem vereinfachten (und damit kostengünstigeren) Verfahren durchgeführt werden. Bei mehr als einem Gesellschafter empfiehlt es sich jedoch, eine eigene Satzung durch einen Notar formulieren zu lassen, da im Musterprotokoll beispielsweise keine Regelungen für die Gewinnverteilung oder das Ausscheiden eines Gesellschafters enthalten sind.
Kennzeichen:
- Firmierung als "UG (haftungsbeschränkt)"
- Mindesteinlage 1,00 € (in bar und in voller Höhe zu erbringen)
- Die Gesellschaft haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen
- Die Gesellschafter haften mit ihrer Kapitaleinlage, bei Krediten meistens zusätzlich mit privaten Sicherheiten
- Pflicht zur Bildung von Rücklagen in Höhe von 25% des Jahresgewinns
- Ab einer Einlagenhöhe von 25.000 € kann die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt werden