KG

Bei der Kommanditgesellschaft - kurz KG - haben Sie leichten Zugang zu Startkapital, große Entscheidungsfreiheit und die volle Haftung! Besonders häufig wird diese Rechtsform bei Familiengesellschaften und als Sonderform der GmbH & Co. KG gewählt.

Kennzeichen:

  • Die KG besteht aus mindestens einem Komplementär (Unternehmer) und mindestens einem Kommanditisten (Teilhabern)
  • Der Komplementär führt die Geschäfte allein, d.h. Sie können völlig frei Entscheidungen treffen. Die Kommanditisten sind nur finanziell beteiligt.
  • Sie als Unternehmer haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen, die Kommanditisten nur mit einer Einlage. Wegen der Haftung mit Ihrem Privatvermögen geniest diese Rechtsform ein hohes Ansehen
  • Für eine Gründung ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.
  • Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.