KG
Bei der Kommanditgesellschaft - kurz KG - haben Sie leichten Zugang zu Startkapital, große Entscheidungsfreiheit und die volle Haftung! Besonders häufig wird diese Rechtsform bei Familiengesellschaften und als Sonderform der GmbH & Co. KG gewählt.
Kennzeichen:
- Die KG besteht aus mindestens einem Komplementär (Unternehmer) und mindestens einem Kommanditisten (Teilhabern)
- Der Komplementär führt die Geschäfte allein, d.h. Sie können völlig frei Entscheidungen treffen. Die Kommanditisten sind nur finanziell beteiligt.
- Sie als Unternehmer haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen, die Kommanditisten nur mit einer Einlage. Wegen der Haftung mit Ihrem Privatvermögen geniest diese Rechtsform ein hohes Ansehen
- Für eine Gründung ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.
- Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.