GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG bietet beschränkte Haftung bei großer Entscheidungsfreiheit!
Diese Rechtsform ist eine Mischform aus GmbH und KG. Anders als bei einer typischen KG ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.
Kennzeichen:
- Für die KG gibt es bei der Gründung kein Mindestkapital, für die GmbH beträgt das Mindestnennkapital 25.000 Euro
- Die GmbH & Co. KG bietet den Vorteil, dass Sie als Komplementär nur mit Ihrem Mindeststammkapital haften müssen, nicht aber dem Privatvermögen
- Im Unterschied zur GmbH haben Sie als Unternehmern und Komplementär die absolute Entscheidungsbefugnis
- Organe sind die Vorstandsmitglieder, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre
- Wegen der Haftungsbeschränkung und einigen formellen Vorteilen, ist diese Rechtsform inzwischen eine häufige Rechtsform
- Diese Rechtsform hat zum Teil ein negatives Image wegen der großen Insolvenzhäufigkeit; zudem ist es eine rechtlich komplizierte Konstruktion und verursacht relativ hohe Kosten