GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts - kurz GbR -, oder auch BGB genannt, ist ein unkomplizierter Zusammenschluss von Partnern.
Sie ist für jede Geschäftspartnerschaft geeignet (Kleingewerbe, Freie Berufe, Arbeitsgemeinschaft). Ideal ist sie für Partner, die sich mit ihrem Eigenkapital und ihren Fähigkeiten ergänzen. Ansonsten entspricht die GbR im Wesentlichen dem Einzelunternehmen.
Kennzeichen:
- Mindestens zwei Partner müssen sich zusammenschließen
- Es sind nur ein geringer Gründungsaufwand und kein Stammkapital erforderlich
- Diese Rechtsform ermöglicht einen großen Freiraum für die einzelnen Partner
- Es haften beide Teilhaber mit dem Gesellschafts- und Privatvermögen
- Die Partner teilen sich die Verantwortung und das Risiko
- Ein Eintrag in das Handelsregister ist erforderlich