Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Es muss vorab der Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III bestanden haben oder die Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III vorliegen.

Die Broschüre der Agentur für Arbeit „Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung- Gründungszuschuss" gibt weitere Informationen und nennt Ihnen die wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses.

Für bestimmte Gründer besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Das komplette pdf-Dokument (Stand Januar 2010) der Agentur für Arbeit können Sie hier downloaden.

Genauere Informationen (Voraussetzungen, Versicherungen, Angestellte usw.) zu allen Fördermaßnahmen erhalten Sie bei der Hauptagentur Coburg:

Allgemeine Informationen:

Jürgen Wagenbach, Tel.: 09561/ 93-220

Detaillierte Informationen im Leistungsrecht:

Herr Schreiner, Tel. 09561/ 93-110

Hauptagentur Coburg
Kanonenweg 25
96450 Coburg
E-Mail: Coburg@arbeitsagentur.de
Sprechzeiten: Mo.-Fr.: 07:30 - 13.00 Uhr
Do: 07.30 - 18.00 Uhr