Erlaubnisse
Eine besondere Erlaubnis benötigen:
- Handwerker in den zulassungspflichtigen Handwerken
- Hersteller von Waffen oder Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen
- Groß- und Einzelhandel (beim Handel mit z.B. Arzneimitteln oder Waffen)
- Gaststätten und Hotels
- Makler, Bauträger, Baubetreuer und Kapitalanlagenvermittler
- Taxi- und Beförderungsunternehmen
- Fahrschulen
- Bewachsungs- und Versteigerungsgewerbe
- Privatkrankenanstalten
- Handelsvertreter
- Betrieber von Spielgeräten und Lotterie
- Pfandleihgewerbe
- Handel, Zucht, Verleih oder Zur-Schau-Stellung von Wirbeltieren
- Reit- oder Fahrbetrieb
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
Die Erlaubnis hängt von verschiedenen Nachweisen ab, beispielsweise von Ihrer:
- fachlichen Voraussetzungen (Berufsabschluss, Prüfungen, Weiterbildungsmaßnahmen)
- persönlichen Zuverlässigkeit (Prüfung über amtliches Führungszeugnis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt)
- sachlichen Umständen (Zustand der Gewerberäume)
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