Erlaubnisse

Eine besondere Erlaubnis benötigen:

  • Handwerker in den zulassungspflichtigen Handwerken
  • Hersteller von Waffen oder Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen
  • Groß- und Einzelhandel (beim Handel mit z.B. Arzneimitteln oder Waffen)
  • Gaststätten und Hotels
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer und Kapitalanlagenvermittler
  • Taxi- und Beförderungsunternehmen
  • Fahrschulen
  • Bewachsungs- und Versteigerungsgewerbe
  • Privatkrankenanstalten
  • Handelsvertreter
  • Betrieber von Spielgeräten und Lotterie
  • Pfandleihgewerbe
  • Handel, Zucht, Verleih oder Zur-Schau-Stellung von Wirbeltieren
  • Reit- oder Fahrbetrieb
  • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge

Die Erlaubnis hängt von verschiedenen Nachweisen ab, beispielsweise von Ihrer:

  • fachlichen Voraussetzungen (Berufsabschluss, Prüfungen, Weiterbildungsmaßnahmen)
  • persönlichen Zuverlässigkeit (Prüfung über amtliches Führungszeugnis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt)
  • sachlichen Umständen (Zustand der Gewerberäume)

Nähere Informationen zum Thema Erlaubnisse bzw. Genehmigungen, bekommen Sie bei:

Landratsamt Coburg

Stadt Coburg

Fachbereich Verbraucherschutz,Ordnungsamt
Sicherheit und OrdnungRosengasse 1
Lauterer Straße 6096450 Coburg
96450 Coburg
Herr Forkel
Herr RauscherZiNr. 202
ZiNr.: 132Tel.: 09561 / 89-2322
Tel. 09561/514-232daniel.forkel@coburg.de
ulrich_rauscher@landkreis-coburg.de Herr Leutheußer
ZiNr. 203
Tel.: 09561 / 89-2323
fabian.leutheusser@coburg.de
Frau Müller
ZiNr. 203
Tel.: 09561 / 89-2324
ulrike.mueller@coburg.de