Gewerbliche Gründungen

Gründung in gewerblichen Berufen

Der gewerbliche Betrieb ist die häufigste Gründungsform. Zu ihnen zählen alle Unternehmen, die nicht zur Land- und Forstwirtschaft oder zu freiberuflichen Tätigkeiten gehören.

Für gewerbliche Tätigkeiten ist ein Gewerbeschein erforderlich. Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Gemeinde bzw. in größeren Städten im Ordnungsamt.

Beispiele für Gewerbetreibende sind:

Einzelhändler, Internet-Händler, Gastronomen, Haushaltsdienstleister, Handelsvertreter, ...
Für diese Gewerbe ist die IHK zu Coburg zuständig.

Für alle Handwerker, die ebenfalls zu den Gewerbetreibenden zählen,
ist die Handwerkskammer für Oberfranken Ansprechpartner.

Einige Berufsgruppen müssen besondere Auflagen erfüllen und unterliegen somit bestimmten Erlaubnispflichten. Mehr erfahren Sie hier...
 
Sonderregelungen treffen beispielsweise für Handwerker zu.