Freiberufliche Gründungen

Gründung in Freien Berufen

Für freiberufliche Gründungen ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, sondern nur eine Genehmigung vom Finanzamt.
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet im §18 Abs.1 Nr. 1 drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen:

Katalogberufe:

  • Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, ...)
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, ...)
  • Naturwissenschaftliche bzw. technische Berufe (Ingenieure, Architekten, ...)
  • Informationsvermittelnde Berufe/Kulturberufe (Journalisten, Dolmetscher, Künstler...)

Katalogberufen ähnliche Berufe (Analogberufe) 

Tätigkeitsberufe, d.h.
selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten . Mit der Kategorie der Tätigkeitsberufe wird vor allem der Entwicklung neuer Arbeitsfelder und Berufsbilder Rechnung getragen ( Logopäden, ambulante Pfleger, Rentenberater, Mediendesigner, Medienpädagogen, Bioinformatiker, Umweltberater, Ernährungsberater, ...)

Freiberufler erbringen demnach ihre Leistungen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.

Die Meldung beim Finanzamt muss spätestens 4 Wochen nach Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erfolgen. Gleichzeitig beantragen Sie damit eine Steuernummer. Danach sind Sie beim Finanzamt registriert und müssen jedes Jahr Einkommensteuer abführen.

Ansonsten profitieren Sie von einer vereinfachten Bürokratie, denn:

  • Sie brauchen keinen Gewerbeschein 
  • Sie zahlen keine Gewerbesteuer,  nur Einkommensteuer
  • Sie müssen keine Bilanzen beim Finanzamt vorlegen, sondern lediglich eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
  • in den meisten Fällen führen Sie nur 7% statt 19% Mehrwertsteuer ab
  • Sie brauchen keine Genehmigungen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Institut für Freie Berufe oder beim zuständigen Finanzamt.

Empfehlenswert sind auch die Existenzgründungsseminare, welche die IHK zu Coburg und die Handwerkskammer für Oberfranken anbieten.