Venture-Capital

Der Geber von Beteiligungskapital ist direkt am unternehmerischen Erfolg und Misserfolg beteiligt, da er einen prozentualen Anteil am Unternehmen hält. Die Absicht der Geldgeber ist, am Wertzuwachs des Unternehmens beim Exit, d.h. beim Ausstieg, zu verdienen. Der Ausstieg erfolgt nach wenigen Jahren (in der Regel 3 bis max. 5) zum Marktwert, der idealerweise um ein Vielfaches höher als die Einstiegsbeteiligung ist. Bei öffentlichem Beteiligungskapital ist es allerdings die Regel, dass der Anteil zum Nominalwert vom Unternehmen zurückgekauft werden kann.

Voraussetzungen für Venture-Capital:
Die Kriterien, um VC-Kapital zu erhalten, sind dementsprechend hoch. Die Geschäftsidee sollte ein Marktpotenzial für Wachstumsraten von 40-100% pro Jahr versprechen und das Management-Team muss genügend Branchen- und Business-Know-how mitbringen, um diese Idee kurzfristig mit großem Erfolg umsetzen zu können.

Bei der Kapitalbeteiligung unterscheidet man zwei Formen:

  • Stille Beteiligung Bei einer stillen Beteiligung verzichtet der Geldgeber auf eine Einflussnahme auf die Geschäftsführung. Der Geldgeber ist am Gewinn des Unternehmens beteiligt, eine Beteiligung am Verlust kann vertraglich ausgeschlossen sein (Regelfall).
  • Offene Beteiligung Bei einer offenen Beteiligung ist der Geldgeber an der Geschäftsführung und am Gewinn beteiligt. Außerdem ist er in Abhängigkeit von seinen Gesellschaftsanteilen am Verlust beteiligt. Dies ist häufig bei den Business Angels der Fall, die ihre Erfahrungen und Kontakte dem Gründer zur Verfügung stellen und somit nicht nur finanziell ihre Hilfe anbieten.

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