Fördermittel
Es gibt ein umfassendes Angebot an Förderprogrammen von Bund, Ländern und der EU. Diese beziehen sich auf:
Darlehen mit niedrigen Zinsen und längerer Laufzeit, Bürgschaften, Beteiligungen und Zuschüsse.
Die KfW bietet für Existenzgründer die Förderprogramme StartGeld, ERP-Kapital für Gründung und Unternehmerkredit. Die LfA fördert Existenzgründer durch die Programme Startkredit und Universalkredit.
Eine Übersicht über alle Förderprogramme gibt es in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums.
Für die Bewilligung dieser Mittel sind einige Voraussetzungen zu beachten:
- Rechtzeitige Antragstellung, d.h. vor Maßnahmenbeginn
- Es gilt das "Hausbankprinzip", d.h.: Beantragung über die Hausbank; diese trägt das Risiko; hierfür verlangt sie eine bankübliche Absicherung; bei unzureichenden Sicherheiten sind Risikoentlastungen (Bürgschaften, Haftungsfreistellungen) möglich
- Ausreichendes Eigenkapital des Antragstellers
- Gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes
- Verwendung der öffentlichen Mittel nur für den Zuwendungszweck
- Erwartung einer dauerhaft tragfähigen Vollexistenz
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen besteht im Regelfall nicht.