Förderung von Unternehmensberatungen
Das BMWi hat zum 1. Juli 2008 die Richtlinie zur Beratungsförderung geändert, die – wie bisher – vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt wird.
Ab sofort müssen die antragstellenden Unternehmen mindestens seit einem Jahr am Markt bestehen und die Kriterien der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.
Unternehmen und Freiberufler können einen Zuschuss für Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erhalten. Darüber hinaus werden Zuschüsse für eine Reihe spezieller Beratungen wie Technologie-/Innovations-, Außenwirtschafts-, Kooperations-, und Qualitätsmanagementberatungen vergeben sowie für Beratungen zur Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.
Neben den bisher schon geförderten Beratungen zum Umweltschutz sind weitere Beratungsthemen hinzugekommen. Beratungen zum Arbeitsschutz, für Unternehmerinnen, für Migranten sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden in das Förderprogramm neu aufgenommen.
Zuschuss
Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt 50 %, maximal 1.500 Euro. Eine Mehrfachförderung ist möglich (zum Beispiel Beratungen zu Umweltschutz- und Arbeitsschutzmaßnahmen, Beratungen von Unternehmerinnen und Migranten sowie Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen sind sogar unbegrenzt förderbar).
Antragstellung
Berater-Vertrag schließen --> Beratung durchführen --> Bezahlung der gesamten Beratungsleistung durch Banküberweisung vornehmen --> Antragsformular bestellen oder elektronisch (schnellere Bearbeitung!) ausfüllen --> Antrag zusammen mit dem Überweisungsbeleg an eine der sieben Leitstellen (siehe Antragsformular) schicken (innerhalb von drei Monaten nach Beratungsende!).
Merkblätter / Downloads: