Umsatzsteuer
Sie beträgt derzeit 19 %.
Ausnahmen bilden einige Waren wie beispielsweise Bücher oder Lebensmittel mit dem ermäßigtem Satz von 7%.
Grundlage bildet das Umsatzsteuergesetz (UStG).
Die Mehrwertsteuer müssen Sie bei allen Ihren Rechnungen aufschlagen. Wenn Sie selbst Waren einkaufen, bezahlen Sie selbst auch Mehrwertsteuer. Letztere können Sie als Vorsteuer von dem Mehrwertsteuerbetrag absetzen. Die Differenz daraus heißt Umsatzsteuerzahllast und ist in der Regel monatlich an das Finanzamt abzuführen. Dafür müssen Sie den Vordruck "Umsatzsteuervoranmeldung" vom Finanzamt ausfüllen und an das Finanzamt schicken.
Für Kleinunternehmer ist bei geringen Umsätzen eine Umsatzsteuerbefreiung nach §19 Abs.1 UStG möglich. Und zwar, wenn ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht 50.000 € übersteigt und im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € betragen hat. Gleichzeitig müssen dann alle Rechnungen ohne Umsatzsteuer gestellt werden. Folglich kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.