Körperschaftssteuer
Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit dem Veranlagungszeitraum 2001 für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne einheitlich 25 Prozent. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 beträgt der einheitliche Steuersatz 15 Prozent. Auf die Ausschüttung wird grundsätzlich Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent erhoben. Dieser Steuersatz erhöht sich ab 2009 auf 25 Prozent.
Rechtsgrundlage des Körperschaftsteuerrechts ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Die Körperschaftssteuer wird von den Ländern erhoben.
Sie als Gesellschafter müssen die an Sie ausgeschütteten Gewinne nach Ihrer persönlichen Einkommensteuer nochmals versteuern. Allerdings wird die gezahlte Körperschafts- und Kapitalertragssteuer auf Ihre Einkommensteuerschuld angerechnet.
Ähnlich wie bei der Einkommenssteuer kann das Finanzamt vierteljährlich Vorauszahlungen verlangen.
Zusätzlich zur Körperschaftssteuer wird auch hier ein Solidaritätszuschlag erhoben. Er beträgt derzeit 5,5 %.