Gewerbeanmeldung
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen gründen, müssen Sie es anmelden. Wenn Sie Ihr Gewerbe nicht oder nicht rechtzeitig anmelden, handeln Sie ordnungswidrig, was mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ausgenommen von eine Gewerbeanmeldung sind lediglich:
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Urpoduktion, d.h. Landwirtschaft, Bergbau, Fischerei und Jagd
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freie Berufe (Informationen dazu finden Sie hier...)
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sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens
Die Gewerbeanmeldung sollten Sie persönlich vornehmen und dazu Ihren Personalausweis mitbringen, ansonsten braucht eine andere Person eine Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis.
Vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch mit der für den Firmensitz Ihres Unternehmens zuständigen Gemeindeverwaltung einen Termin, dann können alle entsprechenden Unterlagen vorbereitet werden.
Die Gewerbeanzeige ist nach dem Bayer. Kostengesetz kostenpflichtig, d.h. bei einer Anmeldung kostet Sie das in der Region 11,00 bis 30,00 EURO. Danach erhalten Sie einen Gewerbeschein.
Der Zweck der Anmeldung ist, dass alle Ämter und Behörden von Ihrem Unternehmen informiert werden. Dies geschieht automatisch, und zwar werden benachrichtigt:
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die Bundesagentur für Arbeit
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das Eichamt
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das Gesundheitsamt
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das Gewerbeaufsichtsamt
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die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer
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die Abteilungen Steuern, Gebühren in der jeweiligen Gemeinde
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das Amtsgericht
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das Finanzamt
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das staatliche Landratsamt
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das statistische Landesamt Bayern
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das Veterinäramt
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die entsprechende Berufsgenossenschaft
Die Gewerbeanmeldung ist nicht zu verwechseln mit einer Erlaubnis, die für verschiedene Berufsgruppen notwendig ist. Diese kostet dann noch einmal eine zusätzliche Gebühr. Mehr dazu erfahren Sie hier...