Welche Formalitäten und Behördengänge kommen auf Sie als Gründer zu?

Als Gründer kommen eine Reihe von Behördengängen auf Sie zu, die an bestimmte gesetzliche Regelungen geknüpft sind. Im Folgenden listen wir Ihnen die wichtigsten davon auf und nennen Ihnen jeweils die Ansprechpartner in den Behörden der Region Coburg.    

Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein Unternehmen gründen,
ist es Ihre Pflicht, diesen Gewerbebetrieb anzumelden. Weiter...

Erlaubnisse 

Für bestimmte Tätigkeiten brauchen Sie eine besondere Erlaubnis
oder Genehmigung. Weiter...

Namensanbringung und -angabe im Schriftverkehr

Bei den meisten Gewerbetrieben ist der Familienname und mindstens ein ausgeschriebener Vorname an der Außenseite oder im Eingangsbereich deutlich lesbar anzubringen sowie auf Geschäftsbriefen anzugeben.

Genauere Einzelheiten erfahren Sie bei der Gewerbeanmeldung in den zuständigen Ämtern.

Berufsgenossenschaften 

Die Berufsgenossenschaften sind die Pflichtversicherung für Ihre Arbeitnehmer und auch für Sie als Unternehmer entweder freiwillig oder als Pflicht. Weiter... 

            

Steuern

Bei der finanziellen Planung Ihrer Gründung sollten Sie nicht die Steuern vergessen. Weiter...

IHK und HWK 

Für bestimmte Berufe ist eine Mitgliedschaft Pflicht. Sie erhalten zudem ein breites Informationsangebot für Gründer. Weiter...

Handelsregister  

Das Handelsgesetzbuch (HGB) legt fest, ob Sie Ihr Unternehmen eintragen müssen. Das Handelsregister wird beim Amtsgericht Coburg geführt. Eine Eintragung erfolgt über ein Notariat.

Amtsgericht Coburg
Registergericht
3. Stock, Zimmer-Nummer 355
Heiligkreuzstraße 22
96450 Coburg
Tel. 09561/878-7822