Welche Formalitäten und Behördengänge kommen auf Sie als Gründer zu?
Als Gründer kommen eine Reihe von Behördengängen auf Sie zu, die an bestimmte gesetzliche Regelungen geknüpft sind. Im Folgenden listen wir Ihnen die wichtigsten davon auf und nennen Ihnen jeweils die Ansprechpartner in den Behörden der Region Coburg.
Gewerbeanmeldung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, ist es Ihre Pflicht, diesen Gewerbebetrieb anzumelden. Weiter...
Erlaubnisse
Für bestimmte Tätigkeiten brauchen Sie eine besondere Erlaubnis oder Genehmigung. Weiter...
Namensanbringung und -angabe im Schriftverkehr
Bei den meisten Gewerbetrieben ist der Familienname und mindstens ein ausgeschriebener Vorname an der Außenseite oder im Eingangsbereich deutlich lesbar anzubringen sowie auf Geschäftsbriefen anzugeben.
Genauere Einzelheiten erfahren Sie bei der Gewerbeanmeldung in den zuständigen Ämtern.
Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften sind die Pflichtversicherung für Ihre Arbeitnehmer und auch für Sie als Unternehmer entweder freiwillig oder als Pflicht. Weiter... |
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Steuern
Bei der finanziellen Planung Ihrer Gründung sollten Sie nicht die Steuern vergessen. Weiter...
IHK und HWK
Für bestimmte Berufe ist eine Mitgliedschaft Pflicht. Sie erhalten zudem ein breites Informationsangebot für Gründer. Weiter...
Handelsregister
Das Handelsgesetzbuch (HGB) legt fest, ob Sie Ihr Unternehmen eintragen müssen. Das Handelsregister wird beim Amtsgericht Coburg geführt. Eine Eintragung erfolgt über ein Notariat.
Amtsgericht Coburg Registergericht 3. Stock, Zimmer-Nummer 355 Heiligkreuzstraße 22 96450 Coburg Tel. 09561/878-7822
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