FAQs

Hier haben Experten aus der Region Coburg Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Existenzgründung zusammengestellt.    

Ich möchte mich gerne selbständig machen. In welcher Branche habe ich die größten Erfolgsaussichten?   

Statistisch gesehen ließe sich diese Frage sicher beantworten. Es ist jedoch davor zu warnen, dass Sie ohne jegliche persönliche Identifikation in vermeintlichen Erfolgsbranchen gründen. Gute Unternehmer werden sich auch in hart umkämpften Branchen und Märkten durchsetzten. Fachlich nicht versierte Unternehmer werden auch in Erfolgsbranchen scheitern. 

Habe ich ohne Eigenkapital und Sicherheiten überhaupt eine Chance, mein Existenzgründungsvorhaben zu verwirklichen?   

Eine Existenzgründung erfordert ein ausreichendes Risikopolster. Sinnvoll ist es, dass mind. 15% des Kapitalbedarfs über eigene Mittel abgedeckt sind. Für die Beantragung öffentlicher Darlehen (Unternehmerkapital-Gründung) ist ein Eigenkapitaleinsatz von 15% der Investitionskosten erforderlich. Sollten Sie Fremdkapital benötigen, dann werden Sie auch am Thema „Sicherheiten“ kaum vorbeikommen. Insgesamt muss festgestellt werden, dass Sie mit einer hervorragenden Geschäftsidee, einem gut ausgearbeiteten Geschäftskonzept und mit überzeugender Persönlichkeit Perspektiven haben. Bei realistischer Betrachtung der allermeisten Fälle sinken die Chancen jedoch mit verminderter Eigenkapital- und Sicherheitenausstattung. 

Warum gibt es von der Stadt oder dem Landratsamt keine Förderung?   

Die Stadt und der Landkreis Coburg sind hinsichtlich ihrer möglichen Aktivitäten an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Neben bundesrechtlichen Rahmenbedingungen stehen vor allen Dingen europäische Vorgaben einer direkten, geldwerten Wirtschaftsförderung durch öffentliche Beihilfen, die einzelne Unternehmen begünstigen, entgegen. Auch wenn den Kommunen eine direkte Wirtschaftsförderung nicht möglich ist, bedeutet dies keineswegs, dass sie für Wirtschaftsförderung insgesamt wenig tun könnten. Die Domäne der kommunalen Wirtschaftsförderung liegt vielmehr auf einem anderen Gebiet, der so genannten indirekten Wirtschaftsförderung.

Die Stadt und das Landratsamt Coburg intensivieren in diesem Zusammenhang das Beratungsangebot für Existenzgründer. Die Wirtschaftsförderungen bieten einen Informationsservice, sind Kontaktmittler zu relevanten Stellen, geben Antworten auf Standortfragen und stehen den Existenzgründern an der Schnittstelle zur öffentlichen Verwaltung zur Seite. 

Ich habe eine gute Geschäftsidee, weiß aber nicht, ob ich genügend Kunden finde.   

Sie stellen sich eine Frage, die nur Sie selbst beantworten können. Es wird keine Stelle geben, die Ihnen dieses unternehmerische Risiko abnimmt. Sie können jedoch viel zur Beruhigung Ihres Gewissens tun, indem Sie Ihr Marktpotenzial erkunden. Dazu gehört die Festlegung auf ein Absatzgebiet (Wo wollen Sie Ihre Produkte / Dienstleistungen anbieten?). Analysieren Sie dabei die Wettbewerbssituation (Wo sitzen meine Konkurrenten? Welche Leistungen werden dort zu welchen Preisen angeboten?). Holen Sie sich – wenn möglich – allgemeine Branchenkennziffern ein.

In der Region Coburg geben Ihnen die Wirtschaftsförderer in der Stadt und im Landratsamt Coburg sowie die Berater in den Wirtschaftskammern weitere Tipps.

Welches ist die ideale Hausbank für mich und was muss ich im Hinblick auf das Bankgespräch beachten?   

Es gibt keine "Bank der Existenzgründer"!

Wichtig ist, dass die "Chemie" zwischen Ihnen und Ihrem Kundenberater stimmt. Dies zahlt sich besonders in schwierigen Situationen aus. Achten Sie darauf, dass sich Ihr Berater im Bereich Existenzgründungs- finanzierung auskennt. Die meisten Banken in der Region Coburg haben hierfür eigene Abteilungen. In jedem Fall stellen Sie Ihr Projekt mindestens zwei Banken vor. Haben Sie eine Vorauswahl getroffen, dann reichen Sie bei Ihrem Ansprechpartner den Businessplan/das Geschäftskonzept mit der Bitte um einen Termin ein. Fragen Sie nach einer gewissen Zeit nach, ob ggf. weitere Unterlagen erforderlich sind bzw. gewünscht werden.

Das Bankgespräch sollte in jedem Fall rechtzeitig erfolgen, also bevor Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen. Sie setzen damit die Bank nicht unter Druck und zeigen Weitblick. Sie lassen erkennen, dass Ihre Unternehmensplanung in Ordnung ist. Inhaltlich sollten Sie auch mit kritischen Fragen rechnen. Diesen können Sie sicher begegnen, wenn Sie Ihren gut ausgearbeiteten Businessplan aus dem „FF“ beherrschen.

Zum Termin kleiden Sie sich so, wie Sie Ihre Kunden empfangen würden. Dass Sie pünktlich am vereinbarten Ort erscheinen und normale gesellschaftliche Höflichkeitsformen (dazu zählt auch das abgeschaltete Handy) pflegen, bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung. 

Weitere FAQ´s der Agentur für Arbeit Coburg   

Habe ich als Selbstständiger, als Hausfrau, Schüler, Student, ehemaliger Beamter usw. Anspruch auf Förderung?

Entscheidend ist, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Nehmen Sie zur Klärung eines evtl. Arbeitslosengeld I - Anspruches Kontakt mit Ihrer Arbeitsagentur auf.

Was, wenn ich zurzeit kein Arbeitslosengeld I beziehe?

Nach Auslaufen des Arbeitslosengeld I ist nur noch eine Förderung möglich, sofern Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II besitzen. Bitte nehmen Sie hierzu mit dem örtlichen Jobcenter bzw. der Arbeitsgemeinschaft Kontakt auf.

Handwerker ohne Meistertitel?

In den Handwerksberufen, in denen nach wie vor Meisterzwang besteht, müssen Sie unabhängig von der Förderung, die Sie in Anspruch nehmen, entweder selbst über einen Meistertitel verfügen, eine GbR mit einem Meister gründen oder einen Meister anstellen. Unter bestimmten Umständen, wenn zum Beispiel der Meister stirbt und die Ehefrau den Betrieb weiterführen will, können Sie sich bei der zuständigen Bezirksregierung aber um eine Ausnahmegenehmigung bemühen. Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie, ob die Tätigkeiten, die Sie ausüben wollen, zu den so genannten handwerksähnlichen Gewerben gehören, die Sie auch ohne Meistertitel ausüben können. Für weitere Informationen sprechen Sie mit Ihrer Handwerkskammer.

Wie sieht es aus bei Handels-, Versicherungs- oder Bausparvertretern, die nur für ein Unternehmen tätig werden?

Vertreter dürfen aus Wettbewerbsgründen häufig nur für ein Unternehmen tätig werden, außerdem ist ihnen oft aufgrund von Art und Umfang der Tätigkeit die Vertretung eines weiteren Unternehmens zeitlich und praktisch gar nicht möglich. Sie sind zwar wirtschaftlich abhängig, aber trotzdem selbstständig, sofern Sie Ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und Ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können, die Tätigkeit also der Definition des § 84 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) entspricht. Der Antrag auf Gründungszuschuss ist in der Arbeitsagentur zur Bearbeitung.

Bisher habe ich aber nur einen Aufhebungsbescheid über das Arbeitslosengeld erhalten. Was bedeutet das?

Grund dafür: Die Arbeitslosigkeit endet, sobald Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit angemeldet haben, das Arbeitslosengeld I wird aufgehoben. Der Antrag auf Gründungszuschuss wird zunächst geprüft, was einige Tage oder Wochen in Anspruch nimmt.

Ist die Rückkehr in die Arbeitslosigkeit möglich, wenn die Selbstständigkeit endet? Für wie lange?

Der bei Gründung bestehende Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bleibt erhalten. Nach Beendigung der Selbstständigkeit kann er in Anspruch genommen werden. Er lässt sich aber nur geltend machen, wenn seit der ursprünglichen Entstehung des Anspruchs gemäß Arbeitslosengeldbescheid nicht mehr als vier Jahre vergangen sind. Achtung: Fristen können sich ändern. Genauso gibt es Besonderheiten, wenn übergangslos von einer Beschäftigung in die Selbständigkeit gegangen wird. Sprechen Sie hier mit Ihrer Arbeitsagentur.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Einstiegsgeld zur erhalten?

Zunächst einmal müssen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Hier kommt es auf Ihre "Bedürftigkeit" an. Dabei dürfen auch das Einkommen des Partners sowie das gemeinsame Vermögen die - recht niedrigen - Freibeträge nicht überschreiten, ansonsten wird das Arbeitslosengeld II gekürzt oder entfällt ganz. Zudem muss die Geldleistung in Hinblick auf die "Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt" auch tatsächlich erforderlich erscheinen. Wie beim Gründungszuschuss wird die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit gefördert. Allerdings können mit dem Einstiegsgeld auch nicht-selbständige Tätigkeiten ab 15 Stunden pro Woche bezuschusst werden. Achtung: Die Jobcenter Coburg Stadt, Coburg Land, Lichtenfels und Kronach können durchaus eigene Kriterien zur Förderung des Einstiegsgeldes festlegen. Sprechen Sie hierzu Ihren jeweiligen Fallmanager im Jobcenter an.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld?

Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung und es besteht kein Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss. Die Vergabe liegt im pflichtgemäßen Ermessen des für Sie zuständigen Fallmanagers. Die Vergabe kann auch davon abhängen, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung noch ausreichend eingeplante Mittel verfügbar sind. Durch Vorlage eines überzeugenden Businessplans können Sie aber Ihre Chancen auf Bewilligung erhöhen. Achtung: Die Jobcenter Coburg Stadt, Coburg Land, Lichtenfels und Kronach können durchaus eigene Kriterien zur Förderung des Einstiegsgeldes festlegen. Sprechen Sie hierzu Ihren jeweiligen Fallmanager an.